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Hinweis
 
WZV Entsorgung - Speiseabfall
 
Speiseabfälle aus Gastronomiebetrieben, Kantinen und Großküchen müssen nach den Bestimmungen des Tierkörperbeseitigungsgesetzes getrennt entsorgt werden. Die Biotonne ist nur für haushaltsübliche Mengen an Speiseabfällen zugelassen.
 
Der WZV bietet Ihnen daher:
- spezielle 120/240-Liter-Behälter für Speiseabfälle und 120-Liter-Behälter für Altfette
- Sie erhalten wöchentlich oder als Vereinbarung nach Ihren besonderen Bedürfnissen einen frisch gereinigten Behälter
Nutzen Sie die Vorteile:
- hygienisch saubere Entsorgung
- rechtlich sichere Abholung, Aufbereitung und Verwertung
- günstiger Komplettpreis je Behälter und Entleerung