|
WZV
|
|
|
|
|
Schadstoffentsorgung
|
|
|
|
Beim WZV Schadstoffmobil können Sie Ihre Schadstoffe aus dem Haushalt abgeben. Wann das Schadstoffmobil in Ihre Gemeinde kommt, finden Sie im Abfallkalender.
Alle WZV Recyclinghöfe und zahlreiche Fachgeschäfte nehmen Ihnen Ihre Schadstoffe ebenfalls ab.
Bei Bedarf holen wir Schadstoffe gegen eine Fahrtkostenpauschale direkt bei Ihnen ab.
Typische Problemabfälle aus dem Haushalt,
die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gelangen dürfen,
sind:
|
|
|
|
|
Automobilbereich:
|
|
|
|
Autobatterien, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit,
Farben- und
Lackreste, Klebstoffe, Lösemittel,
Pinselreiniger, Spachtelmasse
|
|
Heimwerker-Bereich:
|
|
|
|
Abbeiz- und Ablaugmittel, Dichtungs- und
Versiegelungsmittel, Farben-
und Lackreste, Holzschutzmittel, Klebstoffe,
Leuchtstoffröhren, Lösemittel,
Pinselreiniger, Spachtelmasse
|
|
Freizeit- und Hobby-Bereich:
|
|
|
|
Batterien und Knopfzellen (Zink/Kohle,
Alkali/Mangan,Zink/Silberoxid,
Lithium-Systeme),Akkumulatoren (Nickel/Cadmium,
Nickel/Metallhydrid),
Kondensatoren, Film- und Fotochemikalien,
Säuren, Laugen,
Chemikalien, Pflanzenbehandlungs- und
Schädlingsbekämpfungsmittel
|
|
Haushaltsbereich:
|
|
|
|
Thermometer, Backofenspray, Desinfektionsmittel,
Entkalker, Kosmetika,
Pflege-, Reinigungs- und Waschmittel,
Sanitär- und WC-Reiniger,
Körperpflegemittel, Altmedikamente,
Spraydosen
|
| |
ElektroG - das Gesetz zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Das Gesetz schreibt vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Hersteller sind zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet.
Der WZV hilft dabei: Am WZV-Schadstoffmobil nehmen wir Elektrokleingeräte (bis zur Größe eines Toasters) kostenlos an.
Wie Sie Großgeräte loswerden, erfahren Sie hier.
Batterieverordnung:
Ab 1.10.1998 ist der Handel
zur Zurücknahme und der Verbraucher zur Rückgabe von Batterien
und Akkumulatoren verpflichtet. In Geschäften, die Batterien verkaufen,
müssen deutlich gekennzeichnetet Batterie-Sammelbehälter aufgestellt
sein.
Für Starter-Batterien
ist beim Neukauf ein Pfand zu zahlen, es sei denn eine gebrauchte
Batterie wird zurückgegeben.
Altölverordnung:
Geschäfte, die Motoren
und Getriebeöle verkaufen, sind durch die Altölverordnung zur
kostenlosen Rücknahme von Altöl in Höhe der abgegebenen
Menge (Quittung aufbewahren!) verpflichtet.
Medikamente:
Medikamente, die nicht mehr
gebraucht werden, und deren Verpackung können Sie in allen Apotheken
zurückgeben. Die Pharmaindustrie hat ein eigenes Rücknahmesystem
aufgebaut.
|
|