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Schadstoffentsorgung
 
Beim WZV Schadstoffmobil können Sie Ihre Schadstoffe aus dem Haushalt abgeben. Wann das Schadstoffmobil in Ihre Gemeinde kommt, finden Sie im Abfallkalender. Alle WZV Recyclinghöfe und zahlreiche Fachgeschäfte nehmen Ihnen Ihre Schadstoffe ebenfalls ab.

Bei Bedarf holen wir Schadstoffe gegen eine Fahrtkostenpauschale direkt bei Ihnen ab.   Typische Problemabfälle aus dem Haushalt, die auf keinen Fall in den Restabfallbehälter gelangen dürfen, sind:

 
 
Automobilbereich:  
  Autobatterien, Batteriesäure, Bremsflüssigkeit, Farben- und
Lackreste, Klebstoffe, Lösemittel, Pinselreiniger, Spachtelmasse
Heimwerker-Bereich:  
  Abbeiz- und Ablaugmittel, Dichtungs- und Versiegelungsmittel, Farben-
und Lackreste, Holzschutzmittel, Klebstoffe, Leuchtstoffröhren, Lösemittel,
Pinselreiniger, Spachtelmasse
Freizeit- und Hobby-Bereich:  
  Batterien und Knopfzellen (Zink/Kohle, Alkali/Mangan,Zink/Silberoxid,
Lithium-Systeme),Akkumulatoren (Nickel/Cadmium, Nickel/Metallhydrid),
Kondensatoren, Film- und Fotochemikalien, Säuren, Laugen,
Chemikalien, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel
Haushaltsbereich:  
  Thermometer, Backofenspray, Desinfektionsmittel, Entkalker, Kosmetika,
Pflege-, Reinigungs- und Waschmittel, Sanitär- und WC-Reiniger,
Körperpflegemittel, Altmedikamente, Spraydosen
 
ElektroG - das Gesetz zur Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Das Gesetz schreibt vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Die Hersteller sind zur Rücknahme der Altgeräte verpflichtet.
Der WZV hilft dabei: Am WZV-Schadstoffmobil nehmen wir Elektrokleingeräte (bis zur Größe eines Toasters) kostenlos an.
Wie Sie Großgeräte loswerden, erfahren Sie hier.

Batterieverordnung:
Ab 1.10.1998 ist der Handel zur Zurücknahme und der Verbraucher zur Rückgabe von Batterien und Akkumulatoren verpflichtet. In Geschäften, die Batterien verkaufen, müssen deutlich gekennzeichnetet Batterie-Sammelbehälter aufgestellt sein.
Für Starter-Batterien ist beim Neukauf ein Pfand zu zahlen, es sei denn eine gebrauchte Batterie wird zurückgegeben.

Altölverordnung:
Geschäfte, die Motoren und Getriebeöle verkaufen, sind durch die Altölverordnung zur kostenlosen Rücknahme von Altöl in Höhe der abgegebenen Menge (Quittung aufbewahren!) verpflichtet.

Medikamente:
Medikamente, die nicht mehr gebraucht werden, und deren Verpackung können Sie in allen Apotheken zurückgeben. Die Pharmaindustrie hat ein eigenes Rücknahmesystem aufgebaut.

 
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