WZV
 
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Martin-Meiners-Förderverein
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Hinweis
 
Die WZV-Gremien
 
94 Städte und Gemeinden des Kreises Segeberg entsenden
94 Bürgermeister und 8 weitere Vertreter in die
WZV-Verbandsversammlung
Dieses oberste Beschlussorgan (vergleichbar mit einer Gemeindevertretung oder Gesellschaftsversammlung) trifft alle gesetzlich vorbehaltenen Entscheidungen.
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Der Beirat
bereitet die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor.
      Der Fachausschuss
Der Abfallwirtschaftsausschuss beschäftigt sich mit besonderen Sachfragen der Abfallwirtschaft.
                 
Der Hauptausschuss
kontrolliert die Verwaltung, koordiniert die Entscheidungen und nimmt weitere Aufgaben entsprechend der Übertragung wahr.
                 
Der Verbandvorsteher
ist gesetzlicher Vertreter des WZV und Dienstvorgesetzter. Seine Kompetenz ist der eines hauptamtlichen Bürgermeisters vergleichbar.
                 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ein 200-köpfiges Dienstleistungsteam wird für die Verbandsmitglieder, private und gewerbliche Kunden in den Städten und Gemeinden tätig.
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