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WZV
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WZV Entsorgung - Abscheideranlagen
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Regen- und Schmutzwasser, das durch mineralische Leichtflüssigkeiten
wie Benzin, Diesel oder Heizöl verunreinigt ist, darf nicht ohne Vorbehandlung
in das Abwassernetz geleitet werden. Ebenso ist es unzulässig, Schmierstoffe und
andere Öle mineralischen Ursprungs direkt einzuleiten.
Um dies zu verhindern, werden Abscheider-Anlagen eingesetzt, die normalerweise
aus einem Schlammfang und einem Benzin-Abscheider bestehen.
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Typische Betriebe, bei denen entsprechende
Abscheider eingebaut werden sind:
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Tankstellen, Tanklager |
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Garagen mit Wasch- und Abstellplätzen |
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größere Fuhrparks (auch für Baumaschinen) |
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Parkhäuser | |
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Kasernen |
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Flugplätze |
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Kfz-Werkstätten und -Verwertungsbetriebe |
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alle Betriebe, in deren Abwasser Leichtflüssigkeiten
anfallen, zum Beispiel Druckereien, Chemische Werke |
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In Abscheider-Anlagen können sich bei starkem Einsatz
von Reinigungsmitteln, die Öle lösen oder emulgieren.
Dann arbeiten die Anlagen nicht mehr einwandfrei.
Zudem ist das verlässliche Funktionieren von Abscheider-
Anlagen nur gewährleistet, wenn die Betriebsweise durch sachkundiges Personal monatlich überwacht wird und die Entsorgung je nach Auslastung der Anlage oder spätestens entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach zweieinhalb Jahren durchgeführt wird.
Das entnommene Material ist hochbelastet, gilt als
Sonderabfall und muss entsprechend entsorgt werden.
Durch einen Sammelentsorgungsnachweis und durch
Übernahmescheine bei jeder Entsorgung ist dies zu
dokumentieren. Bei mehr als 15 t Abscheider-Inhalt ist
ein Einzel-Entsorgungsnachweis zu führen. Der WZV
überwacht die korrekte Entsorgung und führt die erforderlichen
Unterlagen.
Das Gesamtentgelt setzt sich aus den Abrechnungssummen
für die festen (Sand aus dem Schlammfang) und
flüssigen Anteile (Öl-Wasser-Gemisch) zusammen.
In den Entgelten sind grundsätzlich außer der Abfuhr und
Entsorgung alle Nebenarbeiten enthalten wie Führen des
Wartungsprotokolls und der Begleitpapiere.
Für Kleinanlagen – mit Kapazitäten von weniger als 0,25
m³ beim Schlammfang und weniger als 0,25 m³ beim
Benzin-Abscheider – gilt eine pauschale Entsorgungsentgelt.
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Einsparungstipp:
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| Achten Sie darauf, dass die Abscheider-Anlage nicht überdimensioniert wird und dann unnötige
Entsorgungskosten entstehen. Der WZV berät Sie kompetent für die Planung einer Anlage und über zu
erwartende Entsorgungs- und Betriebskosten. Fachkundige Beratung Bei Fragen beraten und informieren Sie gern die
WZV-Spezialistinnen und -Spezialisten.
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